Allgemein
Das ADR erlaubt es Fahrern, gefährliche Güter zu befördern, ohne vollständig ausgebildet zu sein.
Dies birgt ein Risiko für die als Fahrer tätigen Personen.
Natürlich gibt es auch ein Risiko für die Umwelt.
Deshalb ist es notwendig, dass Fahrer, die regelmäßig gefährliche Stoffe in freigestellten Mengen transportieren, geschult werden.
Dies ist nicht unverbindlich, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Diese Verpflichtung ist in Kapitel 1.3 der ADR-Vereinbarung festgelegt.


Zielgruppe
Fahrer, die regelmäßig kleine Mengen an Gefahrstoffen transportieren, wie z. B.:

  • Ausgenommene Mengen (EQ).
  • Begrenzte Mengen (LQ).
  • Begrenzte Mengen (1000-Punkte-Schema ADR 1.1.3.6)

Ziel
Personal, das die unter der Zielgruppe genannten Handlungen ausführt, auf die mit diesen Handlungen verbundenen Gefahrenaspekte aufmerksam machen. Vermitteln Sie ihnen Kenntnisse und Einblicke in die Vorschriften für Gefahrstoffe. Verwenden Sie die persönliche Schutzausrüstung während der Tätigkeiten korrekt. Praktische Maßnahmen zur Bekämpfung von Katastrophen (z. B. Verschüttungen oder Brände) durchführen zu können. Ziel ist es, neben dem Faktenwissen, ein Umwelt- und Sicherheitsbewusstsein beim Schüler zu entwickeln.


Präqualifikation.
Es ist keine besondere Vorbildung erforderlich.


Details
Die Zielgruppe wird bei der Ausübung ihrer regulären Arbeit auf verschiedene Weise mit Gefahrstoffen und/oder gefährlichen Abfällen in Kontakt kommen.
Gegebenenfalls transportiert er/sie Gefahrstoffe für einen Versender.
Er muss Gefahrstoffe gemäß den festgelegten Regeln stauen und in der Lage sein, beim Be- und Entladen dieser Stoffe die richtige persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.
Im Falle von Katastrophen muss er/sie in der Lage sein, angemessen zu handeln und den Vorfall zu melden.


Kursinhalt:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen für gefährliche Stoffe
  • Gefährliche Stoffe und Konzepte
  • Codierung und Klassifizierung von Gefahrstoffen
  • Transport von gefährlichen Gütern in freigestellten Mengen
  • Verpackung und Kennzeichnung nach ADR
  • Maßnahmen im Brandfall
  • Maßnahmen im Falle von Freisetzungen und Umweltberichterstattung


Kursdauer

  • Klassisch, 2-tägige Sitzung
  • Digitale Klasse 2 Tagessätze
  • Webinar, 2 Tage Sitzung
  • Blended, 1 Tag Sitzung
  • Internet, nach eigenem Ermessen
  • Wiederholung, je nach gewählter Methode

Ort und Zeit
Der Kurs findet vorzugsweise in den teilnehmenden Unternehmen statt. Bei Bedarf wird bei ausreichender Beteiligung ein Veranstaltungsort angemietet, wobei der Wohnort der Teilnehmer berücksichtigt wird. Die Kurse werden in Absprache mit dem Unternehmen durchgeführt. Es ist möglich, den Kurs in den Abendstunden und/oder an Samstagen abzuhalten.