Unternehmen, die gefährliche Stoffe in Mengen lagern, anbieten, befördern, empfangen und/oder umschlagen, die über die im ADR, ADN oder RID festgelegten Freistellungen hinausgehen, müssen einen Sicherheitsbeauftragten für den Transport gefährlicher Stoffe bestellen.

Der Sicherheitsberater kann ein Mitarbeiter des Unternehmens sein, aber auch ein beauftragter Experte.
AGTL bietet dieses Know-how für den Straßen-, Binnenschiffs- und Schienentransport.


Sicherheitsberater Straßentransport
Sicherheitsberater Binnenschifffahrt
Sicherheitsberater Bahntransport

Ein Unternehmen ist von der Bestellung eines Sicherheitsberaters befreit, wenn ausschließlich Gefahrstoffe angeboten, transportiert, empfangen und/oder umgeschlagen werden:

  • Freigegebene Mengen ADR, ADN oder RID Teil 3.5
  • Begrenzte Mengen ADR, ADN oder RID Teil 3.4
  • Begrenzte Mengen ADR und ADN Teil 1.1.3.6